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Leitlinien zur Regelauslegung

Auslegungshinweise der Schiedsrichterkommission des DSB

Vorbemerkung: Die nachfolgenden Hinweise sollen häufig auftretende Zweifelsfragen bei der Auslegung der FIDE-Regeln (FR) und der Turnierordnung (TO) des DSB klären. Sie beruhen auf Beschlüssen der Schiedsrichterkommission des DSB und wurden zuletzt am 04.01.2014 aktualisiert und berücksichtigen auch die am 01.07.2014 in Kraft tretenden Regeländerungen. Sie bezwecken, eine einheitliche Regelauslegung für den Bereich des DSB zu gewährleisten.

Die Auslegungshinweise richten sich an die Schiedsrichter des DSB. Bei offiziellen Turnierveranstaltungen und Meisterschaften des DSB sind sie, soweit nicht als Empfehlung ausdrücklich gekennzeichnet, für diese verbindlich. Für andere schachliche Veranstaltungen stellen sie eine Richtlinie dar, deren Beachtung seitens der Schiedsrichterkommission angeraten wird.

In der nachstehenden Tabelle werden die fragliche Regelbestimmung, der Regelungsgegenstand und der zugehörige Auslegungshinweis aufgelistet. In der zweiten Spalte von rechts ist der Geltungsbereich vermerkt (TS = Turnierschach, SS = Schnellschach, BS = Blitzschach).

 

Regelungs-
bestimmung
Regelungs-
gegenstand
AuslegungshinweisGeltungs-
bereich
Datum
FR Art. 1.1 „am Zug"

Ein Spieler ist am Zug, wenn der Gegner unter Beachtung der Regeln des Art. 4.7 seinen Zug ausgeführt hat. Daraus folgt, dass der Spieler, der gezogen hat, in jedem Fall auch die Uhr drücken darf, selbst dann, wenn der Gegner seinerseits seinen Zug schon ausgeführt haben sollte.

TS, SS, BS 04.01.2014
FR Art. 3.7 e „Umgedrehter Turm"

Setzt ein Spieler einen Turm in der Weise ein, dass dieser nach oben weist, dann gilt dies nach Loslassen der Figur als wirksame Umwandlung in einen Turm (vgl. FR Art. 4.4 d, 4.7. e). Etwaige Ansagen des Spielers (zB. „Dame“) ändern daran nichts.

TS, SS, BS 04.01.2014
FR Art. 4 „Berührt-geführt“ Beobachtet der SR eine Verletzung der Verpflichtung eines Spielers, eine berührte Figur zu ziehen bzw. zu schlagen, muss er von sich aus eingreifen. Er darf sein Tätigwerden nicht von einer Reklamation des gegnerischen Spielers abhängig machen. TS, SS, BS 04.01.2014
FR Art. 5.2 c Remisvereinbarungen Remisvereinbarungen sind nur „während der Partie“ gestattet. Vor Beginn sowie nach Beendigung der Partie getroffene Vereinbarungen sind unwirksam. Derartige Vereinbarungen werden vom SR nicht akzeptiert. In Übereinstimmung mit Ziff. 5 der FIDE Rating Regulations müssen beide Spieler mindestens einen Zug ausgeführt haben. TS, SS, BS 04.01.2014
FR Art. 6.5 Standort der Uhr Der SR platziert die Uhren einheitlich auf einer Seite des Spielertisches und zwar so, dass er sie jederzeit gut einsehen kann. TS, SS, BS 06.01.2007
FR Art. 6.7 a Verspätetes Eintreffen Der SR entscheidet nach Ablauf der Wartezeit in der Regel auf Partieverlust für den nicht oder nicht rechtzeitig erschienen Spieler. Von dem ihm eingeräumten Ermessen macht er nur in Fällen unvorhersehbarer Umstände Gebrauch. In keinem Fall dürfen bei einem Mannschaftskampf einzelne Bretter nach Rundenbeginn gestartet werden. TS, SS, BS 04.01.2014
FR Art. 6.7 a Verspätetes Eintreffen Ein Spieler ist „am Schachbrett“ erschienen, wenn er innerhalb der vorgeschriebenen Wartezeit im Spielbereich eintrifft. TS, SS, BS 04.01.2014
FR Art. 6.7 a Verspätetes Eintreffen Die Wartezeit läuft ab dem tatsächlichen Spielbeginn. TS, SS, BS 04.01.2014
FR Art. 6.7 b Fehlen beider Spieler Der SR macht von dem ihm eingeräumten Ermessen, die bis zum Eintreffen des Spielers mit den weißen Figuren verbrauchte Bedenkzeit anderweitig zu verteilen, keinen Gebrauch. TS, SS, BS 06.01.2007
FR Art. 6.10 Zeitkorrektur bei Uhrendefekt Entschiedet der SR, an der angezeigten Bedenkzeit Abzüge vorzunehmen, müssen dem betroffenen Spieler mindestens fünf Minuten Restbedenkzeit bis zur nächsten Zeitkontrolle verbleiben. TS 09.01.2010
FR Art. 7.1 Zeitkorrektur bei Regelverstößen Falls die tatsächliche Zeitverteilung vor dem Regelverstoß nicht festgestellt werden kann, sollte nach dem Dreisatz (Verhältnis Zahl der tatsächlich gespielten Züge und verbrauchter Bedenkzeit zu Zahl der Züge unmittelbar vor dem Regelverstoß) verfahren werden.

Der Schiedsrichter sollte bei seiner Entscheidung, die Uhr zu korrigieren oder von einer Korrektur abzusehen, darauf achten, Störungen des Turnier-Zeitplans zu vermeiden. Geringfügige Korrekturen sollten in der Regel unterbleiben.
TS 04.01.2014
FR Art. 7.3 Vertauschte Farben Es wird empfohlen, eine Korrektur nur in den ersten fünf Minuten nach Freigabe der Bretter zu gestatten. TS 06.01.2007
FR Art. 8.1 e Verhinderung der Partienotation Ist es einem nicht behinderten Spieler nicht möglich, die Partie aufzuzeichnen, zieht der SR vor Partiebeginn zehn Minuten an der Gesamtbedenkzeit des betreffenden Spielers ab. TS 04.01.2014
FR Art. 8.5 a Vervollständigung der Partieaufzeichnung Die Verpflichtung zur Vervollständigung der Partieaufzeichnung besteht auch nach Beendigung der Partie. Weigert sich der betreffende Spieler, eine vollständige und lesbare Notation abzugeben, wendet sich der SR bei Mannschaftswettbewerben an den zuständigen Mannschaftsführer. Bleibt auch dies ohne Erfolg, vermerkt der SR den Vorfall im Spielbericht. TS 06.01.2007
FR Art. 8.7 Unterschrift unter falsches Ergebnis Bei Mannschaftswettbewerben macht der SR von dem ihm eingeräumten Ermessen Gebrauch und vermerkt im Spielbericht das tatsächlich erzielte Partieergebnis. Bei Einzelwettbewerben, insbe- sondere sofern nach dem Schweizer System gepaart wird, wird empfohlen, unter Berück- sichtigung aller Umstände des Einzelfalles eine angemessene Entscheidung zu treffen. Jedoch sollte in keinem Fall eine bereits veröffentliche Paarungsliste deshalb verändert werden. TS 06.01.2007
FR Art. 9.1 a Remisvereinbarung vor Vollendung der vorgeschriebenen Mindestzügezahl Ist durch Turnierreglement bestimmt, dass erst nach Ausführung einer festgelegten Anzahl von Zügen Remis vereinbart werden darf, erteilt der Schiedsrichter keine Zustimmung zu einer vorherigen Remisvereinbarung. TS 04.01.2014
FR Art. 9.1 a Verhältnis zu Art. 9.2 und 9.3 Auch wenn das Turnierreglement bestimmt, dass für eine bestimmte Anzahl von Zügen Remis nicht vereinbart werden darf, ist eine Remisreklamation nach Art. 9.2 und 9.3 statthaft. Missbrauchsfälle können wegen Verletzung von Art. 11.1 bestraft werden. TS 04.01.2014
FR Art. 9.1 b Remisvereinbarung Ein Turnierreglement lässt immer dann Remisver- einbarungen zu, wenn es keine abweichenden Regelungen im Sinne von Art. 9.1 a enthält. TS 09.01.2010
FR Art. 9.5 b Unzulässige Remisreklamation Ist die Remisreklamation unzulässig, so dass der SR nicht in die Sachprüfung eintreten darf (etwa, weil der reklamierende Spieler nicht am Zug ist), erfolgt keine Zeitkorrektur nach FR Art. 9.5 b. Der SR kann jedoch nach den allgemeinen Vor- schriften eine Strafe (auch Zeitstrafe) verhängen. TS, SS, BS 06.01.2007
FR Art. 11.3 b Kommunikationsmittel Der Schiedsrichter macht von der ihm eingeräumten Befugnis, einen Spieler und dessen Sachen zu durchsuchen, nur dann Gebrauch, wenn er den Verdacht hat, dass dieser Spieler unerlaubte Kommunikationsmittel mit sich führt. Er ist nicht verpflichtet, zu begründen, aufgrund welcher Umstände bei ihm der Verdacht entstanden ist. TS, SS, BS 04.01.2014
FR Art. 11.7 Andauernde Verletzung der Schachregeln Falls der SR auf Partieverlust erkennt, weil ein Spieler sich andauernd weigert, sich an die Schachregeln zu halten, gewinnt dessen Gegner die Partie, sofern dieser genügend Material hat, um mit einer beliebigen Anzahl von regelmäßigen Zügen Matt zu setzen. Andernfalls ist das Ergebnis des Gegners remis. TS, SS, BS 09.01.2010
FR Anhang A.4 Beiderseitiger Blättchenfall Sofern ein Schiedsrichter feststellt, dass beide Blättchen gefallen sind, beendet er die Partie, indem er auf remis erkennt. SS, BS 09.01.2010
FR Anhang A.4 b König-Schlagen Als regelwidriger Zug gilt auch das Schlagen des im Schach stehenden gegnerischen Königs. Falls die Uhr gedrückt wurde und daraufhin der Gegner dies reklamiert, führt das König-Schlagen zum Partieverlust. Wurde die Uhr nicht gedrückt, behält der Spieler das Recht, in regelkonformer Weise Gewinn zu beanspruchen. SS, BS 04.01.2014
FR Anhang G.5 Entscheidung über die Remisreklamation Im Zweifel schiebt der SR seine Entscheidung über eine wirksam geltend gemachte Remisreklamation hinaus. Fällt später das Fallblättchen, entscheidet der SR im Zweifel auf Verlust wegen Zeitüberschreitung. TS, SS 04.01.2014
FR Anhang G.5 Entscheidung über die Remisreklamation Eine Reklamation ist auch in klar vorteilhafter Stellung zulässig. In diesen Fällen wird der Geg- ner in der Regel keine Anstrengungen machen, die Partie mit normalen Mitteln zu gewinnen. Kommt der SR zu dieser Überzeugung, sollte er der Reklamation stattgeben. TS, SS 06.01.2007
FR Anhang G.5 Aufgeschobene Entscheidung über die Remisreklamation Es wird empfohlen, dass der SR von der ihm eingeräumten Befugnis, nach aufgeschobener Entscheidung über die Remisreklamation während des weiteren Verlaufs der Partie das Spielergebnis zu bestimmen, keinen Gebrauch macht. Er soll in der Regel abwarten, bis ein Fallblättchen fällt. TS, SS 06.01.2007
TO Ziff. A-13.3 Spielbericht Spricht der SR eine Ermahnung aus, kann darauf verzichtet werden, dies im Spielbericht zu vermerken, falls der betroffene Spieler die Maßnahme akzeptiert hat. Für alle anderen Maßnahmen nach TO Ziff. A-11.1.1 bleibt es bei der Berichtspflicht. TS, SS, BS 06.01.2007

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